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Samstag, 13. Dezember 2014

Keinen Bock auf Angrabschen! Junge Männer und die Bundeswehr

Neben vielen Schwierigkeiten, über die seit Monaten in den Medien berichtet wird, ist die Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht mit einem noch viel größeren Problem konfrontiert – mit konstant zu niedrigen Bewerberzahlen.
Trotz der verschiedenen kostspieligen Werbeaktionen, die fast schon so rührend wie verzweifelt wirken, wären die Methoden nicht zum Teil so dubios, bleibt der willige Nachwuchs aus.
Denn bereits am Anfang noch vor dem Diensteintritt steht die erste abschreckende Hürde – die Tauglichkeitsuntersuchung, früher Musterung genannt.
Offensichtlich können sich gerade junge Männer Besseres vorstellen, als sich demütigenden Nackt- und Intimuntersuchungen durch ihre künftigen „Kameradinnen“ des Sanitätsdienstes zu unterwerfen. Diese verflixten jungen Drückeberger wollen diese entwürdigende Prozedur doch einfach nicht als wohlmeinende Fürsorge oder Vorsorgeuntersuchung akzeptieren!
Auch wenn vorher Generationen Wehrpflichtiger selten öffentlich darüber gesprochen haben, die Abstimmung mit den Füßen, die seit Aussetzung der Wehrpflicht möglich ist, spricht Bände.
Bereits im Jahr 2012 wurde auf der Jahrestagung der Arbeitsgruppe chirurgisch tätiger Sanitätsoffiziere (ARCHIS) ein Vortrag gehalten, in welchem die Praxis der Intimuntersuchung bei Männern zum ersten Mal offen kritisiert und mit den aktuell niedrigen Bewerberzahlen in Zusammenhang gebracht wurden. In der 8-9/2012er-Ausgabe der „Wehrmedizinischen Monatsschrift“ wurden alle auf der Jahrestagung gehaltenen Vorträge publiziert – bis auf den brisanten über die Praxis der männlichen Intimuntersuchung bei Musterungs- und Einstellungsuntersuchungen. Dieser bisher unter Verschluss gehaltene Vortrag ist nun an die Öffentlichkeit gelangt und spricht die Missstände innerhalb des Sanitätsdienstes der Bundeswehr an, welche Verteidigungsministerin von der Leyen erneut unter Rechtfertigungsdruck stellen dürften.
Der Vortrag ist hier einzusehen!
(Wer den obigen Link nicht öffnen kann, möge bitte diese Alternative nutzen)

Montag, 30. Dezember 2013

Abgeordnetenwatch: Anfrage an Mechthild Ross - Luttmann

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
In ihrem Nachbarland NRW hat sich eine Polizistin beschwert, dass sie zu einer Routinekontrolle den Oberkörper frei machen musste.
Bei einem Verkehrsunfall wirken hier durch Gurt und Airbag enorme Kräfte auf den Oberkörper, so dass eine solche Untersuchung so falsch nicht sein kann. Ich denke, das Problem liegt eher darin, dass die Frau sich durch den männlichen Arzt in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sah.
In Niedersachsen werden die Bewerber für den gehobenen Polizeidienst von einer Ärztin im Beisein von zwei Assistentinnen untersucht.


Hier geht es weiter.

Donnerstag, 29. August 2013

Abgeordnetenwatch: Antwort auf Anfrage bezüglich Polizeiärztlicher Intimuntersuchung

Der Verweis auf die Anfrage bei Abgeordnetenwatch an Reinhard Grindel wurde hier bereits verlinkt. Jetzt ist eine Antwort eingetroffen:

Ihre Frage betrifft nicht nur sehr sensible Bereiche, die sich für eine Erörterung in diesem Forum nur schwerlich eignen, sondern liegt auch ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes, so dass ich darauf keinen Einfluss nehmen kann. Ich darf Ihnen empfehlen, sich an die für den Bereich Innen und Recht zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Mechthild Ross-Luttmann zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB

Nun gut. Ausgesagt ist damit zwar nichts, aber immerhin hat Herr Grindel erkannt, dass es sich um einen "sehr sensiblen Bereich" handelt. 


Sonntag, 18. August 2013

Abgeordnetenwatch: Polizeiärztliche Intimuntersuchung

Aktuell gibt es im Portal abgeornetenwatch.de eine Anfrage an Bundestagsabgeordneten Peter Grindel zum Thema Intimuntersuchung im Rahmen der Polizeiärztlichen Untersuchung:

Sehr geehrter Herr Grindel,
für den Polizeidienst des Landes Niedersachsen müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber einer Polizeiärztlichen Untersuchung gemäß PDV 300 unterziehen.

www.polizei-studium.de
In dieser PDV 300 wird nach meiner Kenntnis keine ausführliche Kontrolle der männlichen Genitalien gefordert, wie es etwa bei der Bundeswehr (nach ZDv 46 sind die männl. Genitalien eines der wichtigsten Untersuchungsobjekte, während die weibl. Genitalien praktisch uninteressant sind, außer etwa vor Auslandseinsätzen, wo die Damen dann ein Attest von einer zivilen Ärztin eigener Wahl beibringen müssen) obligatorisch ist.
Trotzdem müssen sich die männl. Bewerber für den gehobenen Dienst vollständig entkleiden, während die Bewerberinnen die Unterbekleidung teilweise anbehalten. Die Genitalien werden dann auch überhaupt nicht untersucht, die nackten Männer werden nur begutachtet. Zudem sind in Niedersachsen neben der Polizeiärztin noch zwei weitere Damen als Assistenz im unmittelbaren Nahbereich der nackten Männer anwesend.
Das so eine Untersuchung auch anders geht, zeigt Schleswig-Holstein, wo die Bewerber mit dem Arzt alleine sind.

Wieso ist hier bei der Polizei analog zur Bundeswehr eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter notwendig, obwohl dies die PDV 300 gar nicht vorsieht?
Sollte zudem bei derart schamverletzenden Untersuchungen nicht auch etwas Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der immer noch mehrheitlich männl. Bewerber genommen werden und die Zurschaustellung der nackten Bewerber vor weiblicher Assistenz zumindest durch einen Sichtschutz unterbunden werden?

Mit freundlichen Grüßen