“Mit
der Novelle des Soldatengleichstellungsgesetzes werden die Rechte der
Soldatinnen nachhaltig gestärkt und an dienstlichen Erfordernissen
orientiert. Zukünftig wird es bereits ab der Bataillonsebene eine
Gleichstellungsvertrauensfrau geben. Bisher war das erst ab der Ebene
eines Regiments der Fall. Zusätzlich regelt das Gesetz erstmals die
Wahl einer Soldatin als militärische Gleichstellungsbeauftragte in
zivilen Dienststellen der Bundeswehr.
[...]
Das
Gesetz ist zudem die konsequente Anpassung der bestehenden Rechtslage
an die Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten.”
Erzwungene Nacktheit, vor dem anderen Geschlecht, gehört nach wie vor zur Lebenswirklichkeit männlicher Rekruten. Wann wird die bestehende Rechtslage endlich ernsthaft an deren Lebenswirklichkeit angepasst?
Kritik äußerte unterdessen der Bundeswehrverband und Rechtsanwältin Gudrun Schattschneider:
Die
Regierung habe die Chance vergeben, nachhaltige Verbesserungen
einzuführen, um die Streitkräfte für Frauen attraktiver zu machen.
Sie regte an, das Gesetz nach einem Jahr zu evaluieren. Diese
Evaluierung sollte auch in den Gesetzestext aufgenommen werden. Es
sei allerdings auch höchste Zeit, dass das Gesetz verabschiedet
werde.
Eine vergebene Chance war es in jedem Fall und eine Evaluierung nach einem Jahr ist dringend notwendig, um endlich auch Anliegen von männlichen Soldaten Gehör zu verschaffen.
Der Link zum neuen Gesetzentwurf findet sich hier. Es lohnt sich allerdings nicht auch nur eine der 19 Seiten zu lesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen