Dienstag, 20. August 2013

Männlich, weiblich, unbestimmt: Drittes Geschlecht wird juristische Realität

Ab Herbst können deutsche Eltern bei der Geburt eines Kindes entscheiden, ob dieses in den Akten als männlich, weiblich, oder geschlechtsneutral in den Akten geführt werden soll.
die Süddeutsche Zeitung berichtet:

Das deutsche Recht steht vor einer Änderung, die fundamentale gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Es gibt künftig quasi ein drittes Geschlecht - also nicht mehr nur Männer und Frauen. Der Gesetzgeber respektiert, dass es intersexuelle Menschen gibt, also Menschen mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Das wird zwar auch in Zukunft nicht so ins Geburtenregister eingetragen; dort wird nicht der Vermerk "Zwitter", "intersexuell" oder Ähnliches stehen.

Dort steht aber künftig gegebenenfalls in dem Datenfeld, wo das Geschlecht anzugeben ist, einfach gar nichts mehr: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". So lautet vom 1. November an der einschlägige Paragraf im Personenstandsgesetz. Basis dafür ist ein Gesetz vom 7. Mai 2013.


Darüber mag man denken was man will. Aber solange die Wehrpflicht nicht endgültig aus dem Grundgesetz gestrichen ist und derzeit wieder offen über die "Wiedereinführung" der ausgesetzten Wehrpflicht diskutiert wird, kann man Eltern nur raten, ihr Kind als geschlechtsneutral registrieren zu lassen. Denn Wehrpflicht gilt weiterhin nur für männliche Bürger.

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