Montag, 30. Dezember 2013

Abgeordnetenwatch: Anfrage an Mechthild Ross - Luttmann

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
In ihrem Nachbarland NRW hat sich eine Polizistin beschwert, dass sie zu einer Routinekontrolle den Oberkörper frei machen musste.
Bei einem Verkehrsunfall wirken hier durch Gurt und Airbag enorme Kräfte auf den Oberkörper, so dass eine solche Untersuchung so falsch nicht sein kann. Ich denke, das Problem liegt eher darin, dass die Frau sich durch den männlichen Arzt in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sah.
In Niedersachsen werden die Bewerber für den gehobenen Polizeidienst von einer Ärztin im Beisein von zwei Assistentinnen untersucht.


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