Montag, 30. Dezember 2013

Abgeordnetenwatch: Anfrage an Mechthild Ross - Luttmann

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
In ihrem Nachbarland NRW hat sich eine Polizistin beschwert, dass sie zu einer Routinekontrolle den Oberkörper frei machen musste.
Bei einem Verkehrsunfall wirken hier durch Gurt und Airbag enorme Kräfte auf den Oberkörper, so dass eine solche Untersuchung so falsch nicht sein kann. Ich denke, das Problem liegt eher darin, dass die Frau sich durch den männlichen Arzt in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sah.
In Niedersachsen werden die Bewerber für den gehobenen Polizeidienst von einer Ärztin im Beisein von zwei Assistentinnen untersucht.


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Sonntag, 29. Dezember 2013

Spiegel: "Bundeswehrreform frustriert Soldaten"

So viele Beschwerden wie nie zuvor hat der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus 2013 registriert. Die hohe Unzufriedenheit in der Truppe führt er auch auf die Bundeswehrreform zurück: "Viele fühlen sich von ihrem Dienstherrn alleingelassen."

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Donnerstag, 19. Dezember 2013

Erniedrigung von Flüchtlingen durch erzwungene Nacktheit vor dem anderen Geschlecht

Mit versteckter Kamera haben Migranten auf der italienischen Insel Lampedusa Bilder aufgenommen, deren Veröffentlichung am Dienstagabend für Aufregung sorgt. Die Aufnahmen aus dem Auffanglager zeigen junge Männer, die sich auf offenem Platz vor einer Mauer und den Augen weiblicher Flüchtlinge und Mitarbeiterinnen nackt entkleiden, um abgeduscht zu werden. Im italienischen Fernsehsender TG2 sagte der Mann, der die Aufnahmen mit der Handy-Kamera machte, er sei seit drei Monaten im Lager und erlebe diese Szenen immer wieder, wenn neue Flüchtlinge an Land gekommen seien.

Den gerade sicher Gestrandeten werde gesagt, diese Dusche solle sie desinfizieren. Aber in dem Amateurbeitrag sagte der Migrant: „Sie behandeln uns wie Tiere“. Die Bürgermeisterin der Insel Giusi Nicolini reagierte entsetzt: Die Bilder zeigten eine „Art Konzentrationslager“. Sie seien der Beweis dafür, dass Italien sein Aufnahmesystem ändern müsse.



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Lange Haare bleiben für Soldaten tabu...

...solange sie männlich sind. So ganz scheint die Bundeswehr sich noch nicht mit dem Thema Gleichberechtigung vertraut gemacht zu haben.


Der law blog berichtet:

Männliche Soldaten bei der Bundeswehr dürfen auch künftig keine langen Haare tragen. Soldatinnen dagegen ist eine längere Frisur erlaubt. Mit dieser Entscheidung erklärte das Bundesverwaltungsgericht den sogenannten Haar- und Barterlass der Bundeswehr für wirksam.

Der Antragsteller leistete ab Januar 2009 als Wehrpflichtiger Grundwehrdienst in einem Ausbildungsregiment. Er trug bei Antritt des Wehrdienstes rund 40 cm lange Haare, die offen getragen auf den Rücken fielen. Im Dienst sicherte er die Haare zunächst mit mehreren Haargummis, so dass sie einen langen, über den Uniformkragen hinaus bis zu den Schulterblättern reichenden Pferdeschwanz ergaben; später trug er die Haare hochgebunden.

Seine Vorgesetzten befahlen dem Antragsteller mehrfach, sich mit einer Frisur zum Dienst zu melden, die den Bestimmungen des Haar- und Barterlasses entspricht. Dieser Erlass sieht für männliche Soldaten vor, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden; das Haar muss so getragen werden, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.

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