Sonntag, 18. August 2013

Abgeordnetenwatch: Polizeiärztliche Intimuntersuchung

Aktuell gibt es im Portal abgeornetenwatch.de eine Anfrage an Bundestagsabgeordneten Peter Grindel zum Thema Intimuntersuchung im Rahmen der Polizeiärztlichen Untersuchung:

Sehr geehrter Herr Grindel,
für den Polizeidienst des Landes Niedersachsen müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber einer Polizeiärztlichen Untersuchung gemäß PDV 300 unterziehen.

www.polizei-studium.de
In dieser PDV 300 wird nach meiner Kenntnis keine ausführliche Kontrolle der männlichen Genitalien gefordert, wie es etwa bei der Bundeswehr (nach ZDv 46 sind die männl. Genitalien eines der wichtigsten Untersuchungsobjekte, während die weibl. Genitalien praktisch uninteressant sind, außer etwa vor Auslandseinsätzen, wo die Damen dann ein Attest von einer zivilen Ärztin eigener Wahl beibringen müssen) obligatorisch ist.
Trotzdem müssen sich die männl. Bewerber für den gehobenen Dienst vollständig entkleiden, während die Bewerberinnen die Unterbekleidung teilweise anbehalten. Die Genitalien werden dann auch überhaupt nicht untersucht, die nackten Männer werden nur begutachtet. Zudem sind in Niedersachsen neben der Polizeiärztin noch zwei weitere Damen als Assistenz im unmittelbaren Nahbereich der nackten Männer anwesend.
Das so eine Untersuchung auch anders geht, zeigt Schleswig-Holstein, wo die Bewerber mit dem Arzt alleine sind.

Wieso ist hier bei der Polizei analog zur Bundeswehr eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter notwendig, obwohl dies die PDV 300 gar nicht vorsieht?
Sollte zudem bei derart schamverletzenden Untersuchungen nicht auch etwas Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der immer noch mehrheitlich männl. Bewerber genommen werden und die Zurschaustellung der nackten Bewerber vor weiblicher Assistenz zumindest durch einen Sichtschutz unterbunden werden?

Mit freundlichen Grüßen

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