Montag, 27. Mai 2013

De Maizière spricht über Gleichberechtigung und Homosexualität in der Bundeswehr

Weil Männerrechte immer auch die Rechte von homosexuellen Männern sind sei an dieser Stelle auf ein Interview mit Thomas de Maizière verwiesen, welches der Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr (kurz AHsAB e.V.) auf seiner Homepage bereitstellt.
Aus dem Interview sind, aus unserer Perspektive, zwei Aussagen, des Verteidigungsministers erwähnenswert. Erstens die Behauptung, dass es weil es keine Beschwerden von Homosexuellen gäbe, auch keinen Anlass dazu gäbe sich mit dem Problem näher zu beschäftigen. Auf Nachfrage des Moderators, korrigiert de Maizière dann seine Aussage dahingehend, dass es keinen Bedarf an gesetzlichen Änderungen zur Gleichstellung von Homosexuellen gäbe und dass eine Untersuchung über Diskriminierung bereits ein erster Schritt zur Diskriminierung sei. Vielleicht ignoriert die Bundeswehr ja die Anliegen männlicher Rekruten und Soldaten aus dem gleichen Grund? Vielleicht würde der Minister auf Anfragen, wie man mit den Diskriminierungen von Männern gegenüber Frauen umgehen solle auch antworten, dass eine Untersuchung der Diskriminierung von Männern bereits ein erster Schritt zur Diskriminierung sei? An Beschwerden männlicher Rekruten mangelt es jedenfalls nicht. Doch anstatt sich dieser anzunehmen, hat man sich bei der Bundeswehr dazu entschlossen diese Anliegen zu ignorieren und zu marginalisieren. Doch genau wie es selbstverständlich Handlungsbedarf im Umgang mit Homosexuellen in der Bundeswehr gibt gibt es auch grundsätzlichen Handlungsbedarf im Umgang mit Diskriminierungen von Männern gegenüber Frauen in der Bundeswehr. Beide Anliegen wird man nicht ewig ignorieren können.
Das führt uns zum zweiten Punkt. Der Minister für Verteidigung behauptet tatsächlich, dass in der Bundeswehr jeder gleich sei, egal ob Frau, ob Mann, ob schwul, ob lesbisch, ob transsexuell oder was auch immer. Damit verschleiert er, dass es auch aus rechtlicher Perspektive gravierende Unterschiede in der Behandlung von Männern und Frauen gibt. Das betrifft, das Recht Gleichstellungsbeauftragter zu werden, das betrifft die weiterhin bestehende Wehrpflicht nur für Männer, das betrifft die unterschiedlichen Bedingungen bei der Musterung und bei anderen verpflichtenden medizinischen Untersuchungen, das betrifft verschiedene Regelungen die bezügliche Haartracht und Schmuck weiterhin bestehen, das betrifft die unterschiedliche Behandlung von Frauen von Männern im Kampfeinsatz, das betrifft die Maßnahmen zur Frauenförderung die Männern nicht zukommen und einiges mehr.
Aus Sicht der Frauen ist da, in Fragen der Gleichstellung, natürlich alles in bester Ordnung. Daran, dass es auch für Männer in Sachen Gleichstellung noch einiges zutun gibt, werden wir Sie, Herr Minister, in regelmäßigen Abständen erinnern.

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